Amtsverletzung


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ver · let · zung

Das Wort Amts­ver­let­zung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ver­let­zung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ver­let­zung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsverletzung bezeichnet den rechtswidrigen Verstoß gegen die Pflichten eines Amtsinhabers oder Beamten. Dieser Begriff setzt sich aus „Amts“ (Adjektivform von Amt, das eine Position oder Funktion im öffentlichen Dienst beschreibt) und „Verletzung“ (Nomen, das einen Schaden oder eine Übertretung bedeutet) zusammen. Eine Amtsverletzung kann beispielsweise durch Missbrauch von Befugnissen, Untreue oder eine Verletzung des Dienstgeheimnisses geschehen. Sie ist eine ernsthafte Angelegenheit, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, da sie das Vertrauen in öffentliche Institutionen underminiert.

Beispielsatz: Die Amtsverletzung des Beamten führte zu einer umfassenden Untersuchung seiner Entscheidungen.

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