Amtswohnsitz


Eine Worttrennung gefunden

Amts · wohn · sitz

Das Wort Amts­wohn­sitz besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­wohn­sitz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­wohn­sitz" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Amtswohnsitz ist der Wohnsitz einer Person, die ein bestimmtes Amt innehat. In der Regel handelt es sich um Politiker, Minister, Staatschefs oder andere hochrangige Beamte. Der Amtswohnsitz dient diesen Personen als offizieller Wohnort während ihrer Tätigkeit im Amt. Er kann entweder ein vom Staat bereitgestelltes Gebäude oder eine private Immobilie sein. Der Amtswohnsitz hat oft symbolische Bedeutung und kann auch für offizielle Empfänge und Veranstaltungen genutzt werden.

Beispielsatz: Der neue Bürgermeister bezog seinen Amtswohnsitz im historischen Rathaus der Stadt.

Vorheriger Eintrag: Amtswegen
Nächster Eintrag: Amtswohnung

 

Zufällige Wörter: Aussenflächen Borussias Distrikten Teilelagerung teilnahmsloserem