Amtswohnung


Eine Worttrennung gefunden

Amts · woh · nung

Das Wort Amts­woh­nung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­woh­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­woh­nung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Amtswohnung ist eine Wohnung, die für einen bestimmten Amtsträger zur Verfügung gestellt wird. Sie dient als ein persönlicher Wohnraum für Personen in öffentlichen Ämtern, wie zum Beispiel für Bürgermeister, Minister oder Beamte. Amtswohnungen können entweder Teil eines Dienst- oder Amtsgebäudes sein oder sich in einem separaten Gebäude befinden. Diese Wohnungen werden in der Regel von der jeweiligen Körperschaft oder Institution bereitgestellt und können verschiedene Vorteile und Vergünstigungen für den Amtsträger beinhalten.

Beispielsatz: Die neuen Beamten beziehen ihre Amtswohnung im Stadtzentrum.

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