Angelerlaubnis


Eine Worttrennung gefunden

An · gel · er · laub · nis

Das Wort An­gel­er­laub­nis besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­gel­er­laub­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­gel­er­laub­nis" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Angelerlaubnis bezeichnet die gesetzliche Erlaubnis, die es einer Person gestattet, in einem bestimmten Gewässer zu angeln. Diese Erlaubnis kann an Auflagen gebunden sein, wie beispielsweise spezifische Angelzeiten, Fangbegrenzungen oder die Verwendung bestimmter Angelmethoden. Üblicherweise wird eine Angelerlaubnis von Fischereibehörden oder -vereinen ausgestellt und kann nach Erwerb einer Gebühr oder dem Nachweis von Kenntnissen über Fischerei- und Naturschutzgesetze erforderlich sein. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv aus „Angeln“ (Akt des Fischens) und „Erlaubnis“ (Genehmigung oder Bewilligung).

Beispielsatz: Um am See angeln zu können, benötigst du eine gültige Angelerlaubnis.

Vorheriger Eintrag: angeleitetes
Nächster Eintrag: angelernt

 

Zufällige Wörter: Chronologie dreihundertzehnter tatkräftigem verödete vielfältigen