Ankaufermächtigung


Eine Worttrennung gefunden

An · kauf · er · mäch · ti · gung

Das Wort An­kauf­er­mäch­ti­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­kauf­er­mäch­ti­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­kauf­er­mäch­ti­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ankaufermächtigung bezeichnet das rechtliche Ermächtigung oder die Genehmigung, die es einer Person oder Institution ermöglicht, im Namen eines anderen eine Kaufentscheidung zu treffen. Der Begriff setzt sich aus „Ankauf“ und „Ermächtigung“ zusammen. Die Ermächtigung ist in der Regel schriftlich festgehalten und definiert die Bedingungen, unter denen der Bevollmächtigte tätig werden darf. Solche Regelungen sind häufig in Handelsbeziehungen oder bei größeren Transaktionen notwendig, um rechtliche Klarheit und Sicherheit zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Ankaufermächtigung ermöglicht es dem Bevollmächtigten, im Namen des Eigentümers Kaufverträge abzuschließen.

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