Ankaufermächtigungen


Eine Worttrennung gefunden

An · kauf · er · mäch · ti · gun · gen

Das Wort An­kauf­er­mäch­ti­gun­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­kauf­er­mäch­ti­gun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­kauf­er­mäch­ti­gun­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ankaufermächtigungen sind spezifische Befugnisse, die einer Person oder Organisation eingeräumt werden, um im Auftrag einer anderen Partei Kaufentscheidungen zu treffen. Der Plural "Ankaufermächtigungen" leitet sich von "Ankaufermächtigung" ab, wobei das Präfix „An-“ auf den Vorgang des Kaufens hinweist und „Ermächtigung“ die Befugnis oder Genehmigung bezeichnet. Solche Ermächtigungen sind häufig in Geschäftstransaktionen zu finden und beziehen sich auf Verträge, bei denen autorisierte Personen im Namen von Unternehmen oder Institutionen handeln.

Beispielsatz: Die Ankaufermächtigungen wurden rechtzeitig erteilt, um den Prozess zu beschleunigen.

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