Ankläger


Eine Worttrennung gefunden

An · klä · ger

Das Wort An­klä­ger besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­klä­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­klä­ger" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ankläger ist eine Person, die in einem rechtlichen Kontext eine Anklage erhebt oder eine strafrechtliche Verfolgung einleitet. Der Begriff bezeichnet häufig einen Staatsanwalt, der die Verantwortung trägt, Beweise gegen einen Beschuldigten vorzulegen und dessen Schuld vor Gericht zu beweisen. Die Rolle des Anklägers ist entscheidend für den Verlauf eines Strafverfahrens, da er die Interessen des Staates und der Gesellschaft vertritt. In vielen Rechtssystemen ist der Ankläger dafür zuständig, die Vergehen darzulegen und die entsprechenden rechtlichen Schritte einzuleiten.

Beispielsatz: Der Ankläger präsentierte überzeugende Beweise vor Gericht.

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