Anklagerede


Eine Worttrennung gefunden

An · kla · ge · re · de

Das Wort An­kla­ge­re­de besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­kla­ge­re­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­kla­ge­re­de" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Anklagerede ist eine formelle Ansprache, die in einem Gerichtsprozess vom Ankläger gehalten wird. Sie dient dazu, die Vorwürfe gegen den Angeklagten zu schildern und die Beweislage darzulegen. Bei der Anklagerede handelt es sich um eine strategische Darbietung, die häufig emotional aufgeladen ist, um das Gericht von der Schuld des Angeklagten zu überzeugen. Das Wort setzt sich aus "Anklage" (Vorwurf gegen jemanden) und "Rede" (mündliche Präsentation) zusammen. In der juristischen Terminologie spielt die Anklagerede eine zentrale Rolle im Strafverfahren, da sie den Rahmen für die folgenden Plädoyers bildet.

Beispielsatz: Die Staatsanwältin hielt ein eindringliches Anklagerede, in dem sie die Schuld des Angeklagten überzeugend darlegte.

Vorheriger Eintrag: Ankläger
Nächster Eintrag: Anklagereden

 

Zufällige Wörter: Dienstlimousine sportlicher trinkendes Umweltverseuchung Zitadelle