Anklägerin


Eine Worttrennung gefunden

An · klä · ge · rin

Das Wort An­klä­ge­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­klä­ge­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­klä­ge­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Anklägerin" ist die weibliche Form des substantivischen Begriffs "Ankläger". Sie bezeichnet eine Person, die Anklage erhebt, typischerweise im rechtlichen Kontext. Anklägerinnen sind häufig Juristinnen, die in Strafverfahren die Interessen der Staatsanwaltschaft vertreten und die Verantwortung haben, Beweise gegen die Angeklagten vorzulegen. Der Begriff hebt die geschlechtliche Identität der Person hervor und wird in der femininen Form verwendet, um auf Frauen hinzuweisen, die in dieser Rolle tätig sind. Eine Anklägerin spielt eine entscheidende Rolle im Justizsystem und trägt zur Wahrung von Recht und Ordnung bei.

Beispielsatz: Die Anklägerin präsentierte überzeugende Beweise vor Gericht.

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