Anlassgesetzgebung


Eine Worttrennung gefunden

An · lass · ge · setz · ge · bung

Das Wort An­lass­ge­setz­ge­bung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­lass­ge­setz­ge­bung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­lass­ge­setz­ge­bung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Anlassgesetzgebung bezeichnet die Schaffung von Gesetzen, die in Reaktion auf bestimmte Ereignisse oder Umstände erfolgen. Dies geschieht oft, wenn dringender Handlungsbedarf besteht, um auf gesellschaftliche, politische oder wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren. Die Gesetzgebung erfolgt in der Regel zeitlich befristet und zielt darauf ab, spezifische Probleme zu adressieren. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Anlass“ und „Gesetzgebung“ zusammen, wobei „Anlass“ auf den auslösenden Grund hinweist und „Gesetzgebung“ den Prozess der Erlassung von Gesetzen beschreibt.

Beispielsatz: Die Anlassgesetzgebung ermöglicht es dem Gesetzgeber, auf aktuelle Ereignisse oder gesellschaftliche Bedürfnisse gezielt zu reagieren.

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