Anlaßgesetzgebung


Eine Worttrennung gefunden

An · laß · ge · setz · ge · bung

Das Wort An­laß­ge­setz­ge­bung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­laß­ge­setz­ge­bung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­laß­ge­setz­ge­bung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Anlaßgesetzgebung bezieht sich auf die Gesetzgebung, die aufgrund eines bestimmten Anlasses oder Ereignisses entwickelt wurde. Dabei handelt es sich um spezielle Gesetze, die aufgrund eines konkreten Anlasses oder einer problematischen Situation erlassen werden. Das Wort "Anlaßgesetzgebung" ist in der Grundform verwendet und bezieht sich allgemein auf diesen Prozess der Gesetzgebung. Es beschreibt die Bedeutung und den Zweck von Gesetzen, die aus einem spezifischen Anlass heraus entwickelt werden, um diesen zu regeln oder darauf zu reagieren.

Beispielsatz: Die Anlaßgesetzgebung reagiert oft auf spezifische Ereignisse, die eine gesetzliche Regelung erforderlich machen.

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