anmeldepflichtig


Eine Worttrennung gefunden

an · mel · de · pflich · tig

Das Wort an­mel­de­pflich­tig besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort an­mel­de­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "an­mel­de­pflich­tig" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „anmeldepflichtig“ beschreibt einen Zustand oder eine Eigenschaft, bei dem eine Anmeldung erforderlich ist. Es setzt sich aus dem Verb „anmelden“ und dem Adjektiv „pflichtig“ zusammen. In diesem Kontext bedeutet es, dass Personen oder Organisationen gesetzlich oder regeltechnisch verpflichtet sind, sich bei einer bestimmten Stelle zu registrieren oder anzumelden. Das Wort wird häufig in rechtlichen, bürokratischen oder administrativen Zusammenhängen verwendet, um die Notwendigkeit der Anmeldung zu betonen. Beispielsweise kann es sich auf Veranstaltungen, Dienste oder Tätigkeiten beziehen, die ohne vorherige Anmeldung nicht in Anspruch genommen werden dürfen.

Beispielsatz: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist anmeldepflichtig.

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