Anschlussvereinbarung


Eine Worttrennung gefunden

An · schluss · ver · ein · ba · rung

Das Wort An­schluss­ver­ein­ba­rung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­schluss­ver­ein­ba­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­schluss­ver­ein­ba­rung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Anschlussvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag oder eine Vereinbarung, die zwischen zwei oder mehreren Parteien getroffen wird, um die Bedingungen oder das Verhältnis nach dem Bestehen oder Ende einer vorherigen Vereinbarung festzulegen. Dabei kann es sich um die Fortsetzung einer bereits bestehenden Vereinbarung handeln, beispielsweise nach Ablauf eines Mietvertrags oder einer Arbeitsvereinbarung. Die Anschlussvereinbarung regelt die Konditionen für die weitere Zusammenarbeit oder das weitere Vertragsverhältnis und legt beispielsweise die Laufzeit, Kündigungsfristen oder das veränderte Leistungsspektrum fest.

Beispielsatz: Die Anschlussvereinbarung regelt die Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen den beiden Unternehmen.

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