Anspruchsberechtigung


Eine Worttrennung gefunden

An · spruchs · be · rech · ti · gung

Das Wort An­spruchs­be­rech­ti­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­spruchs­be­rech­ti­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­spruchs­be­rech­ti­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Anspruchsberechtigung" bezeichnet das Recht oder die Berechtigung einer Person oder Institution, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen. Dabei setzt sich das Wort aus "Anspruch" (ein Recht oder eine Forderung auf etwas) und "Berechtigung" (das Recht, etwas zu tun oder zu erhalten) zusammen. Die Form ist ein Substantiv, das sich aus dem Adjektiv "berechtigt" ableitet. Anspruchsberechtigung ist besonders relevant in rechtlichen, sozialen oder finanziellen Kontexten, wie etwa in Bezug auf Dienstleistungen, Sozialleistungen oder Ansprüche gegenüber Dritten. Sie definiert, wer unter bestimmten Bedingungen einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch hat.

Beispielsatz: Die Anspruchsberechtigung auf Leistungen wird durch bestimmte Voraussetzungen definiert.

Vorheriger Eintrag: anspruchsberechtigtes
Nächster Eintrag: Anspruchsberechtigungen

 

Zufällige Wörter: antisemitisch disproportionales fortflog seinethalben Vieltelefonierer