Anspruchsberechtigungen


Eine Worttrennung gefunden

An · spruchs · be · rech · ti · gun · gen

Das Wort An­spruchs­be­rech­ti­gun­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­spruchs­be­rech­ti­gun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­spruchs­be­rech­ti­gun­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Anspruchsberechtigungen" ist die Pluralform des Substantivs "Anspruchsberechtigung". Es setzt sich zusammen aus "Anspruch", was ein Recht oder eine Forderung beschreibt, und "Berechtigung", was die Befugnis oder Erlaubnis bedeutet, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen. Anspruchsberechtigungen beziehen sich somit auf die rechtlichen oder vertraglichen Ansprüche, die einer Person oder Institution zustehen. Diese können in verschiedenen Kontexten auftreten, wie beispielsweise im Sozialrecht, im Vertragsrecht oder im Versicherungswesen.

Beispielsatz: Die Anspruchsberechtigungen für die Fördermittel müssen sorgfältig geprüft werden.

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