Antidiskriminierungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

An · ti · dis · kri · mi · nie · rungs · ge · setz

Das Wort An­ti­dis­kri­mi­nie­rungs­ge­setz besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­ti­dis­kri­mi­nie­rungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­ti­dis­kri­mi­nie­rungs­ge­setz" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Antidiskriminierungsgesetz ist ein rechtlicher Rahmen, der Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung verbietet. Es zielt darauf ab, Chancengleichheit zu fördern und Gleichbehandlung in verschiedensten Lebensbereichen, wie beispielsweise im Arbeitsleben oder im Zugang zu Dienstleistungen, zu gewährleisten. Das Wort setzt sich aus „Anti“ (gegen), „Diskriminierung“ (Benachteiligung) und „Gesetz“ (rechtliche Regelung) zusammen, was die Zielrichtung des Gesetzes verdeutlicht. In Deutschland trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 2006 in Kraft, um diese Prinzipien zu verankern.

Beispielsatz: Das Antidiskriminierungsgesetz soll Benachteiligungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder Behinderung verhindern.

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