Anwaltspraktika


Eine Worttrennung gefunden

An · walts · prak · ti · ka

Das Wort An­walts­prak­ti­ka besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­walts­prak­ti­ka trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­walts­prak­ti­ka" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Anwaltspraktika“ bezeichnet mehrere Praktika, die im Kontext von Rechtsberufen absolviert werden. Der Begriff setzt sich zusammen aus „Anwalt“, einem Juristen, der rechtliche Beratung und Vertretung bietet, und „Praktika“, der Pluralform von „Praktikum“, was auf eine praktische Ausbildung oder Erfahrung hinweist. Anwaltspraktika können in Kanzleien, bei Gericht oder in anderen juristischen Institutionen stattfinden und dienen dazu, theoretisches Wissen in der Praxis anzuwenden und berufliche Fertigkeiten zu entwickeln. Sie sind häufig Bestandteil der Ausbildung von Jurastudenten oder dem Referendariat.

Beispielsatz: Viele Jurastudenten müssen während ihres Studiums Anwaltspraktika absolvieren, um praktische Erfahrungen zu sammeln.

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