Anwaltspraktikum


Eine Worttrennung gefunden

An · walts · prak · ti · kum

Das Wort An­walts­prak­ti­kum besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­walts­prak­ti­kum trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­walts­prak­ti­kum" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Anwaltspraktikum“ setzt sich aus den Wörtern „Anwalt“ und „Praktikum“ zusammen. Es bezeichnet eine praktische Ausbildung oder ein Praktikum, das angehende Juristen in einer Anwaltspraxis absolvieren. Ziel ist es, praktische Erfahrungen im Rechtsbereich zu sammeln und die theoretischen Kenntnisse aus dem Jurastudium anzuwenden. Während eines Anwaltspraktikums lernen die Praktikanten die Abläufe in einer Kanzlei kennen, unterstützen die Anwälte bei der Bearbeitung von Fällen und gewinnen Einblicke in die Mandantenarbeit sowie die rechtlichen Herausforderungen des Berufsalltags. Das Praktikum kann sowohl während des Studiums als auch nach dem Abschluss stattfinden.

Beispielsatz: Während meines Anwaltspraktikums konnte ich wertvolle Einblicke in die juristische Praxis gewinnen.

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