Anwaltspraktikums


Eine Worttrennung gefunden

An · walts · prak · ti · kums

Das Wort An­walts­prak­ti­kums besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­walts­prak­ti­kums trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­walts­prak­ti­kums" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Anwaltspraktikums" ist die Genitivform des Substantivs "Anwaltspraktikum". Es bezeichnet eine praktische Ausbildung oder ein Praktikum, das Jurastudenten oder Referendaren in Anwaltskanzleien absolvieren. Dabei sammeln die Praktikanten Erfahrungen im rechtlichen Alltag, unterstützen Anwälte bei der Bearbeitung von Fällen und erhalten Einblicke in die verschiedenen Aspekte der anwaltlichen Tätigkeit. Ziel ist es, theoretisches Wissen in der Praxis anzuwenden und die notwendigen beruflichen Fähigkeiten zu entwickeln.

Beispielsatz: Ich habe mein Anwaltspraktikum in einer renommierten Kanzlei absolviert.

Vorheriger Eintrag: Anwaltspraktikum
Nächster Eintrag: Anwaltspraxis

 

Zufällige Wörter: begriffsstutzig gewärmtes Schallempfinden stacheligeren unvorschriftsmäßig