Arbeitnehmerinteresse


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beit · neh · mer · in · ter · es · se

Das Wort Ar­beit­neh­mer­in­ter­es­se besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beit­neh­mer­in­ter­es­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beit­neh­mer­in­ter­es­se" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Arbeitnehmerinteresse“ setzt sich aus „Arbeitnehmer“ und „Interesse“ zusammen. Es bezeichnet die Ansprüche, Bedürfnisse und Anliegen von Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Arbeitnehmerinteressen können verschiedene Aspekte umfassen, wie z.B. angemessene Entlohnung, gute Arbeitsbedingungen, Sicherheit am Arbeitsplatz, Mitbestimmungsrechte und berufliche Weiterbildung. Diese Interessen sind häufig Gegenstand von Tarifverhandlungen und gesellschaftlichen Diskussionen und sind entscheidend für die Gestaltung des Arbeitsmarktes sowie der Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Das Wort ist in der Zusammensetzung verwendet und stellt somit eine spezifische Interessenlage dar.

Beispielsatz: Die Interessen der Arbeitnehmerinteresse stehen im Zentrum der aktuellen Tarifverhandlungen.

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