Arbeitnehmerinteressen


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beit · neh · mer · in · ter · es · sen

Das Wort Ar­beit­neh­mer­in­ter­es­sen besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beit­neh­mer­in­ter­es­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beit­neh­mer­in­ter­es­sen" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Arbeitnehmerinteressen bezieht sich auf die Anliegen, Bedürfnisse und Rechte von Beschäftigten in einem Arbeitsverhältnis. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Arbeitnehmer“ (Person, die gegen Entgelt eine Arbeit verrichtet) und „Interessen“ (Wünsche oder Ansprüche) zusammen. Arbeitnehmerinteressen umfassen Themen wie faire Entlohnung, Arbeitsbedingungen, Sicherheit am Arbeitsplatz, Mitbestimmung und soziale Absicherung. Diese Interessen werden oft durch Gewerkschaften oder Betriebsräte vertreten, um die Rechte der Beschäftigten zu wahren und Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Beispielsatz: Die Gewerkschaft setzt sich aktiv für die Förderung der Arbeitnehmerinteressen ein.

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