Arbeitnehmerinteresses


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beit · neh · mer · in · ter · es · ses

Das Wort Ar­beit­neh­mer­in­ter­es­ses besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beit­neh­mer­in­ter­es­ses trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beit­neh­mer­in­ter­es­ses" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Arbeitnehmerinteresses“ ist ein Substantiv und steht im Genitiv Singular. Es beschreibt das Interesse oder die Belange von Arbeitnehmern, also der Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Diese Interessen können verschiedene Aspekte umfassen, wie beispielsweise faire Arbeitsbedingungen, angemessene Vergütung, Mitbestimmung im Unternehmen und Sicherheit am Arbeitsplatz. Der Begriff wird häufig in Diskussionen über Arbeitsrecht, Tarifverhandlungen und die Vertretung von Arbeitnehmerrechten verwendet.

Beispielsatz: Der Betriebsrat setzt sich stets für die Wahrung der Arbeitnehmerinteressen ein.

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