Arbeitnehmerrechten


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beit · neh · mer · rech · ten

Das Wort Ar­beit­neh­mer­rech­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beit­neh­mer­rech­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beit­neh­mer­rech­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Arbeitnehmerrechten ist ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus den Wörtern "Arbeitnehmer" und "Rechten". Arbeitnehmer bezieht sich auf Personen, die gegen Entgelt in einem Arbeitsverhältnis stehen. "Rechten" bezieht sich auf die Gesamtheit der Ansprüche und Leistungen, die den Arbeitnehmern gesetzlich zustehen. Es handelt sich hierbei um die Deklination im Dativ Plural. Arbeitnehmerrechten beschreibt somit die Rechte, die den Arbeitnehmern zustehen, wie beispielsweise Mindestlohn, Urlaubsanspruch oder Kündigungsschutz.

Beispielsatz: Die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten ist entscheidend für ein gerechtes Arbeitsumfeld.

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