Arbeitnehmervertretung


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beit · neh · mer · ver · tre · tung

Das Wort Ar­beit­neh­mer­ver­tre­tung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beit­neh­mer­ver­tre­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beit­neh­mer­ver­tre­tung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Arbeitnehmervertretung bezeichnet die Institution oder Organisation, die die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und in sozialen, wirtschaftlichen sowie politischen Belangen vertritt. Sie kann sich in Form von Gewerkschaften oder Betriebsräten manifestieren. Der Begriff setzt sich aus "Arbeitnehmer" – den Personen, die gegen Entgelt arbeiten – und "Vertretung" – der Handlung, jemandes Anliegen zu vertreten – zusammen. Die Arbeitnehmervertretung spielt eine wichtige Rolle im Arbeitsrecht und der Mitbestimmung, indem sie die Rechte der Beschäftigten stärkt und für faire Arbeitsbedingungen eintritt.

Beispielsatz: Die Arbeitnehmervertretung setzt sich für die Rechte und Interessen der Beschäftigten ein.

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