Arbeitslosenversicherungsbeitrag


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beits · lo · sen · ver · si · che · rungs · bei · trag

Das Wort Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rungs­bei­trag besteht aus 10 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rungs­bei­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rungs­bei­trag" 9 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag ist eine finanzielle Leistung, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird. Diese Beiträge dienen der Absicherung von Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, und ermöglichen den Zugang zu finanziellen Hilfen während der Arbeitslosigkeit. Das Wort setzt sich aus "Arbeitslosen", "Versicherungs" und "Beitrag" zusammen und beschreibt somit die Pflichtabgabe zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. In diesem Kontext handelt es sich um eine zusammengesetzte Substantivform.

Beispielsatz: Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird automatisch von meinem Gehalt abgezogen, um mich im Falle einer Arbeitslosigkeit abzusichern.

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