Arbeitslosenversicherungsbeiträge


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beits · lo · sen · ver · si · che · rungs · bei · trä · ge

Das Wort Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge besteht aus 11 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge" 10 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Arbeitslosenversicherungsbeiträge" setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: "Arbeitslosen-", "Versicherungs-" und "Beiträge". Es handelt sich um die Zahlungen, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in die Arbeitslosenversicherung geleistet werden. Diese Beiträge dienen der finanziellen Absicherung von Personen, die ihre Arbeitsstelle verlieren. Die Form ist plural, da es sich um mehrere Beiträge handelt. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des sozialen Sicherungssystems und tragen dazu bei, Arbeitslosen Unterstützung und Leistungen im Falle eines Jobverlustes zu gewähren.

Beispielsatz: Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge sind ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems.

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