Arbeitsverfassungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beits · ver · fas · sungs · ge · setz

Das Wort Ar­beits­ver­fas­sungs­ge­setz besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beits­ver­fas­sungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beits­ver­fas­sungs­ge­setz" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Arbeitsverfassungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Bezug auf die betriebliche Mitbestimmung regelt. Es legt den Rahmen für die Bildung von Betriebsräten und deren Aufgaben fest, sowie die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Das Gesetz fördert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgebern, um einen fairen und konstruktiven Dialog im Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Der Begriff setzt sich aus "Arbeit", "Verfassung" und "Gesetz" zusammen und beschreibt somit die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Arbeitsbeziehungen.

Beispielsatz: Das Arbeitsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Unternehmen.

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