Außerkraftsetzung


Eine Worttrennung gefunden

Au · ßer · kraft · set · zung

Das Wort Au­ßer­kraft­set­zung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Au­ßer­kraft­set­zung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Au­ßer­kraft­set­zung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Außerkraftsetzung bezeichnet den formellen Akt, eine Regelung, Vorschrift oder einen Beschluss für ungültig zu erklären oder zu annullieren. Der Begriff setzt sich aus dem Präfix „außer“ und dem Substantiv „Kraftsetzung“ zusammen, wobei „Kraftsetzung“ den Prozess beschreibt, durch den etwas in Kraft tritt oder Gültigkeit erlangt. Bei der Außerkraftsetzung wird somit die ursprünglich bestehende Gültigkeit wieder aufgehoben. Dieses Verfahren findet häufig im rechtlichen Kontext Anwendung, etwa bei Gesetzen, Verträgen oder Verordnungen, die nicht länger gelten sollen.

Beispielsatz: Die Außerkraftsetzung der veralteten Regelung führte zu einer Modernisierung der gesamten Arbeitsabläufe.

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