Aufhebungsbeschlüsse


Eine Worttrennung gefunden

Auf · he · bungs · be · schlüs · se

Das Wort Auf­he­bungs­be­schlüs­se besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­he­bungs­be­schlüs­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­he­bungs­be­schlüs­se" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Aufhebungsbeschlüsse sind juristische Entscheidungen, die eine zuvor gefasste Regelung oder einen Beschluss aufheben. Sie können in verschiedenen Kontexten auftreten, beispielsweise in Gerichtsverfahren oder Verwaltungsentscheidungen. Der Begriff setzt sich aus „Aufhebung“ (der Handlung des Aufhebens) und „Beschluss“ (einer formellen Entscheidung) zusammen. Die Pluralform „Aufhebungsbeschlüsse“ zeigt an, dass es sich um mehrere dieser Entscheidungen handelt. Diese Beschlüsse sind häufig wichtig, um rechtliche Klarheit zu schaffen oder um auf neue Informationen oder Entwicklungen zu reagieren.

Beispielsatz: Die Aufhebungsbeschlüsse des Gerichts traten sofort in Kraft und änderten den bisherigen Status der Angelegenheit.

Vorheriger Eintrag: Aufhebungsbeschluß
Nächster Eintrag: Aufhebungsbeschlüssen

 

Zufällige Wörter: Einheitslook Entwicklungshelfern Pensionsberechtigung samtenen vorläufigen