Aufhebungsbeschlüssen


Eine Worttrennung gefunden

Auf · he · bungs · be · schlüs · sen

Das Wort Auf­he­bungs­be­schlüs­sen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­he­bungs­be­schlüs­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­he­bungs­be­schlüs­sen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Aufhebungsbeschlüssen“ ist die Dativ-Pluralform des Substantivs „Aufhebungsbeschluss“. Ein Aufhebungsbeschluss ist eine formale Entscheidung oder Erklärung, die einer früheren Regelung oder Entscheidung widerspricht oder diese aufhebt. Solche Beschlüsse können in verschiedenen rechtlichen Kontexten vorkommen, beispielsweise in Gerichtsverfahren oder Verwaltungsentscheidungen, und zeigen an, dass eine zuvor getroffene Entscheidung nicht mehr gültig ist. In der Dativ-Pluralform wird das Wort häufig verwendet, um auf mehrere dieser Beschlüsse in einem bestimmten Kontext zu verweisen.

Beispielsatz: Die Aufhebungsbeschlüsse des Gerichts wurden heute veröffentlicht.

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