Aufhebungsverträge


Eine Worttrennung gefunden

Auf · he · bungs · ver · trä · ge

Das Wort Auf­he­bungs­ver­trä­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­he­bungs­ver­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­he­bungs­ver­trä­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Aufhebungsverträge sind rechtliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Sie sind häufig eine Alternative zur Kündigung und regeln die Modalitäten der Beendigung, wie etwa Abfindungen, Freistellungen oder Rückgabeverpflichtungen. Das Wort "Aufhebungsverträge" ist im Plural und leitet sich von "Aufhebungsvertrag" ab, wobei die Grundform "Aufhebungsvertrag" die vertragliche Basis bildet. Die Verwendung des Plurals deutet auf mehrere solcher Verträge hin, was in Kontexten vorkommen kann, in denen verschiedene Arbeitsverhältnisse gleichzeitig geregelt werden.

Beispielsatz: Die Verhandlungen über die Aufhebungsverträge wurden in der letzten Sitzung abgeschlossen.

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