Auflösungsbeschlüssen


Eine Worttrennung gefunden

Auf ·· sungs · be · schlüs · sen

Das Wort Auf­lö­sungs­be­schlüs­sen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­lö­sungs­be­schlüs­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­lö­sungs­be­schlüs­sen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Auflösungsbeschlüssen“ ist die Pluralform des Substantivs „Auflösungsbeschluss“. Es setzt sich aus den Bestandteilen „Auflösung“ und „Beschluss“ zusammen. „Auflösung“ bedeutet die Beendigung oder Aufhebung von etwas, während „Beschluss“ eine formelle Entscheidung oder Erklärung darstellt. In diesem Kontext bezieht sich „Auflösungsbeschlüsse“ auf Entscheidungen, die die Auflösung einer Organisation, eines Unternehmens oder einer anderen Institution betreffen. Diese Beschlüsse sind oft rechtlich verbindlich und müssen bestimmten Verfahren folgen, um wirksam zu werden.

Beispielsatz: Die Auflösungsbeschlüsse der Versammlung wurden einstimmig verabschiedet.

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