Auflassung


Eine Worttrennung gefunden

Auf · las · sung

Das Wort Auf­las­sung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­las­sung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­las­sung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Auflassung bezeichnet in der Rechtswissenschaft die förmliche Einigung über den Eigentumserwerb an Immobilien. Sie stellt einen wesentlichen Schritt im Grundstücksverkehr dar, da hierdurch das rechtliche Eigentum von einem Verkäufer auf einen Käufer übertragen wird. Die Auflassung erfolgt üblicherweise durch einen notariellen Vertrag und ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch. Das Wort selbst ist die Substantivierung des Verbs „auflassen“ und weist darauf hin, dass eine rechtliche Handlung vollzogen wird, die bestimmte Formvorschriften erfordert.

Beispielsatz: Die Auflassung des Grundstücks wurde von allen Parteien rechtzeitig unterzeichnet.

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