Auflassungen


Eine Worttrennung gefunden

Auf · las · sun · gen

Das Wort Auf­las­sun­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­las­sun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­las­sun­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Auflassungen" ist die Pluralform des Substantivs "Auflassung" und bezeichnet das formelle Rechtshandeln, durch das Eigentum an einer Immobilie übertragen wird. In Deutschland erfolgt eine Auflassung in der Regel im Rahmen eines notariellen Vertrags, wobei die Einigung über den Eigentumsübergang notwendig ist. Oft wird sie in Verbindung mit dem Begriff "Auflassungserklärung" verwendet, die den Willen der Eigentümer dokumentiert. Die Auflassung ist somit ein wichtiger Bestandteil des Immobilienrechts und spielt eine entscheidende Rolle im Rahmen von Eigentumsübertragungen.

Beispielsatz: Die häufigen Auflassungen in den Vertragsbedingungen führten zu Missverständnissen zwischen den Parteien.

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