Auftrittsverbot


Eine Worttrennung gefunden

Auf · tritts · ver · bot

Das Wort Auf­tritts­ver­bot besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­tritts­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­tritts­ver­bot" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Auftrittsverbot“ setzt sich aus „Auftritt“ und „Verbot“ zusammen. Es beschreibt eine offizielle untersagte Handlung, bei der einer Person oder Gruppe die Teilnahme an öffentlichen Auftritten, Veranstaltungen oder Aufführungen nicht gestattet ist. Dies kann aus verschiedenen Gründen verhängt werden, wie beispielsweise disziplinarischen Maßnahmen, Sicherheitsaspekten oder rechtlichen Anordnungen. Das Auftrittsverbot kann temporär oder permanent sein und betrifft oft Künstler, Sportler oder Redner. Die Zusammenziehung beider Bestandteile verdeutlicht die enge Verbindung zwischen der Aktion (Auftritt) und der Einschränkung (Verbot).

Beispielsatz: Aufgrund des Auftrittsverbots durfte die Band nicht auf der Veranstaltung spielen.

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