Auftrittsverbote


Eine Worttrennung gefunden

Auf · tritts · ver · bo · te

Das Wort Auf­tritts­ver­bo­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­tritts­ver­bo­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­tritts­ver­bo­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Auftrittsverbote" ist ein Substantiv im Plural und setzt sich aus den Bestandteilen "Auftritt" und "Verbot" zusammen. Es bezieht sich auf Regelungen oder Anordnungen, die es bestimmten Personen oder Gruppen untersagen, öffentlich aufzutreten, sei es in Form von Konzerten, Theateraufführungen oder anderen Veranstaltungen. Solche Verbote können aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden, etwa aus sicherheitspolitischen, gesundheitlichen oder ordnungspolitischen Erwägungen. Der Begriff spielt häufig im Kontext von Veranstaltungen, Künsten oder öffentlichen Auftritten eine Rolle.

Beispielsatz: Die Band musste ihre Tour aufgrund von Auftrittsverboten in mehreren Städten absagen.

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