Auftrittsverboten


Eine Worttrennung gefunden

Auf · tritts · ver · bo · ten

Das Wort Auf­tritts­ver­bo­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­tritts­ver­bo­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­tritts­ver­bo­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Auftrittsverboten" ist die Pluralform von "Auftrittsverbot". Es handelt sich um ein Substantiv, das aus den beiden Worten "Auftritt" und "Verbot" zusammengesetzt ist. Ein Auftrittsverbot ist eine Anordnung oder eine Entscheidung, die einer Person verbietet, aufzutreten oder öffentlich aufzutreten. Es kann zum Beispiel für Künstler, Musiker oder andere öffentliche Personen gelten, wenn ihnen aus bestimmten Gründen die Teilnahme an Veranstaltungen oder die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagt wird. Die Pluralform "Auftrittsverboten" deutet darauf hin, dass es sich um mehrere solcher Verbote handelt.

Beispielsatz: Aufgrund des Verhaltens wurde ihm ein Auftrittsverbot erteilt.

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