Auskunftsklausel


Eine Worttrennung gefunden

Aus · kunfts · klau · sel

Das Wort Aus­kunfts­klau­sel besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­kunfts­klau­sel trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­kunfts­klau­sel" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Auskunftsklausel ist eine Regelung in Verträgen oder Datenschutzbestimmungen, die es dem Vertragspartner oder einer anderen betroffenen Person ermöglicht, Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten zu erhalten. Diese Klausel legt fest, wie und in welcher Form Auskunft über die gespeicherten Daten eingeholt werden kann. Sie kann beispielsweise verlangen, dass die Anfrage schriftlich gestellt wird oder dass bestimmte Fristen für die Bearbeitung eingehalten werden müssen. Die Auskunftsklausel dient der Transparenz und dem Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person.

Beispielsatz: Die Auskunftsklausel im Vertrag legt fest, unter welchen Bedingungen Informationen bereitgestellt werden müssen.

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