Auskunftspflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

Aus · kunfts · pflich · ti · gen

Das Wort Aus­kunfts­pflich­ti­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­kunfts­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­kunfts­pflich­ti­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Auskunftspflichtigen" ist die Pluralform des Substantivs "Auskunftspflichtiger". Es bezeichnet Personen oder Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, Informationen bereitzustellen oder Auskunft zu geben. Diese Pflicht kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie zum Beispiel im Steuerrecht, im Sozialrecht oder im Verwaltungsrecht. Die Auskunftspflichtigen müssen in der Lage sein, relevante Informationen bereitstellen, um einer rechtlichen Aufforderung nachzukommen oder um Transparenz zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Auskunftspflichtigen müssen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

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