Auskunftspflichtig


Eine Worttrennung gefunden

Aus · kunfts · pflich · tig

Das Wort Aus­kunfts­pflich­tig besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­kunfts­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­kunfts­pflich­tig" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „auskunftspflichtig“ beschreibt einen Zustand, in dem eine Person oder eine Institution verpflichtet ist, Informationen oder Auskünfte zu erteilen. Es setzt sich aus den Teilen „Auskunft“ und „pflichtig” zusammen. Die Form ist ein Adjektiv und wird oft im rechtlichen oder administrativen Kontext verwendet, um zu kennzeichnen, dass jemand der Aufforderung zur Auskunftserteilung nachkommen muss. Typische Anwendungsbereiche sind steuerliche oder behördliche Angelegenheiten, wo Betroffene gesetzlich zur Offenlegung bestimmter Informationen verpflichtet sind.

Beispielsatz: Die Behörde ist auskunftspflichtig und muss auf Anfrage alle relevanten Informationen bereitstellen.

Vorheriger Eintrag: Auskunftspflicht
Nächster Eintrag: Auskunftspflichtigen

 

Zufällige Wörter: Edukation erstattetet Hausleute Krimskrams Ortstermin