Auskunftspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Aus · kunfts · pflicht

Das Wort Aus­kunfts­pflicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­kunfts­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­kunfts­pflicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Auskunftspflicht ist die Verpflichtung einer Person, Informationen oder Auskünfte auf Anfrage hin preiszugeben. Diese Pflicht kann beispielsweise in einem Vertragsverhältnis, im Rahmen von behördlichen Anfragen oder bei Gerichtsverhandlungen bestehen. Sie dient der Wahrheitsfindung und Transparenz in verschiedenen Situationen. Die Auskunftspflicht ist im deutschen Rechtssystem gesetzlich verankert und kann je nach Kontext unterschiedlich ausgestaltet sein.

Beispielsatz:

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