Rechtsbegehren


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · be · geh · ren

Das Wort Rechts­be­geh­ren besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­be­geh­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­be­geh­ren" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsbegehren bezeichnet einen formellen Antrag oder eine Forderung, die in einem rechtlichen Verfahren gestellt wird. Es handelt sich um die Bitte eines Antragsstellers an ein Gericht, eine bestimmte rechtliche Entscheidung zu treffen oder eine Maßnahme zu ergreifen, die die eigenen Rechte betrifft. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Recht“ und „Begehren“ zusammen und deutet an, dass der Antragsteller ein berechtigtes Interesse oder einen Anspruch anstrebt. Rechtsbegehren kann in verschiedenen Kontexten auftreten, etwa in Zivil-, Verwaltungs- oder Strafverfahren.

Beispielsatz: Das Rechtsbegehren wurde fristgerecht beim zuständigen Gericht eingereicht.

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