Rechtsbefugnissen


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · be · fug · nis · sen

Das Wort Rechts­be­fug­nis­sen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­be­fug­nis­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­be­fug­nis­sen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Rechtsbefugnissen" ist der Plural von "Rechtsbefugnis". Eine Rechtsbefugnis bezeichnet die rechtliche Ermächtigung oder das Recht einer Person oder Instanz, bestimmte rechtliche Handlungen vorzunehmen oder Entscheidungen zu treffen. Rechtsbefugnisse können sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie zum Beispiel das Verwaltungsrecht, Strafrecht oder Zivilrecht. Die Ausübung von Rechtsbefugnissen ist oft an bestimmte Bedingungen oder Vorgaben gebunden und spielt eine zentrale Rolle in der Rechtsprechung und der Durchsetzung von Gesetzen.

Beispielsatz: Die Rechtsbefugnisse der Behörden müssen im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen.

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