Ausländerbeschäftigungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Aus · län · der · be · schäf · ti · gungs · ge · setz

Das Wort Aus­län­der­be­schäf­ti­gungs­ge­setz besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­län­der­be­schäf­ti­gungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­län­der­be­schäf­ti­gungs­ge­setz" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Beschäftigung von Ausländern regelt. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Nicht-EU-Bürger in Deutschland arbeiten dürfen, um eine gerechte und kontrollierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Das Gesetz zielt darauf ab, die Integration von ausländischen Arbeitskräften zu fördern und gleichzeitig den deutschen Arbeitsmarkt zu schützen. Es umfasst Regelungen zu Arbeitsgenehmigungen, Beschäftigungsverbotsklauseln sowie besonderen Erlaubnissen für bestimmte Berufsgruppen. Das Wort selbst setzt sich aus den Begriffen "Ausländer", "Beschäftigung" und "Gesetz" zusammen, was die Bedeutung und den rechtlichen Rahmen verdeutlicht.

Beispielsatz: Das Ausländerbeschäftigungsgesetz regelt die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland.

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