ausreisepflichtig


Eine Worttrennung gefunden

aus · rei · se · pflich · tig

Das Wort aus­rei­se­pflich­tig besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort aus­rei­se­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "aus­rei­se­pflich­tig" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "ausreisepflichtig" ist ein Adjektiv und beschreibt den Zustand einer Person, die verpflichtet ist, ein Land zu verlassen. Es setzt sich aus den Bestandteilen "ausreise" (das Verlassen eines Landes) und "pflichtig" (verpflichtet sein) zusammen. Personen, die als ausreisepflichtig gelten, befinden sich oft in Situationen wie Asylverfahren, illegalem Aufenthalt oder anderen rechtlichen Kontexten, in denen ihnen die Einreise oder der Aufenthalt untersagt wird. Die Ausreisepflicht kann von einer Behörde verhängt werden und verpflichtet den Betroffenen, das Land innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen.

Beispielsatz: Die Person ist ausreisepflichtig und muss das Land bis zum Ende des Monats verlassen.

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