ausreisepflichtige


Eine Worttrennung gefunden

aus · rei · se · pflich · ti · ge

Das Wort aus­rei­se­pflich­ti­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort aus­rei­se­pflich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "aus­rei­se­pflich­ti­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "ausreisepflichtige" ist ein Adjektiv und beschreibt Personen, die verpflichtet sind, ein Land zu verlassen. Es setzt sich aus "ausreisen", was so viel wie "ein Land verlassen" bedeutet, und "pflichtig", was eine Verpflichtung oder einen Zwang ausdrückt, zusammen. "Ausreisepflichtige" können beispielsweise Migranten oder Asylbewerber sein, deren Aufenthaltsrecht abgelaufen ist oder die keine gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Die Formulierung impliziert rechtliche Rahmenbedingungen, die diesen Personen auferlegt werden, und kann gesellschaftliche sowie individuelle Herausforderungen hervorrufen.

Beispielsatz: Die ausreisepflichtigen Personen müssen innerhalb der festgelegten Frist das Land verlassen.

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