Aussageverweigerung


Eine Worttrennung gefunden

Aus · sa · ge · ver · wei · ge · rung

Das Wort Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Aussageverweigerung bezeichnet die Entscheidung einer Person, bei einem Verfahren, beispielsweise vor Gericht, keine Informationen oder Angaben zu machen. Diese Form des Schweigens kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, etwa um sich selbst zu schützen oder um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Aussage“ (die Mitteilung oder Erklärung) und „Verweigerung“ (die Ablehnung oder nicht erfolgende Handlung) zusammen. Die Aussageverweigerung ist ein wichtiger Aspekt des Rechts, da sie das Recht auf Schweigen und den Schutz vor Selbstbelastung thematisiert.

Beispielsatz: Die Angeklagte entschied sich aus Angst vor Selbstbelastung zur Aussageverweigerung.

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