Aussageverweigerungsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Aus · sa · ge · ver · wei · ge · rungs · recht

Das Wort Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rungs­recht besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rungs­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rungs­recht" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Aussageverweigerungsrecht“ bezeichnet das Recht einer Person, in einem rechtlichen Verfahren keine Aussage über bestimmte Tatsachen oder Informationen machen zu müssen. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Begriffen „Aussage“, „verweigern“ und „Recht“ zusammensetzt. Dieses Recht steht unter anderem Zeugen und Beschuldigten zu und dient dem Schutz vor Selbstbelastung sowie der Wahrung von Geheimnissen, wie etwa dem Berufsgeheimnis. In Deutschland ist das Aussageverweigerungsrecht im Strafprozessrecht verankert.

Beispielsatz: Das Aussageverweigerungsrecht schützt Beschuldigte davor, sich selbst zu belasten.

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