Aussenwirtschaftsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Aus · sen · wirt · schafts · ge · setz

Das Wort Aus­sen­wirt­schafts­ge­setz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­sen­wirt­schafts­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­sen­wirt­schafts­ge­setz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Aussenwirtschaftsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Regelungen für den internationalen Handel und die wirtschaftlichen Beziehungen zu anderen Ländern festlegt. Es regelt den Import und Export von Waren und Dienstleistungen sowie den Kapitalverkehr und die Außenwirtschaftsbeziehungen. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass bestimmte rechtliche, politische und sicherheitstechnische Anforderungen eingehalten werden. Das Wort ist eine Zusammensetzung aus "Außenwirtschaft" und "Gesetz" und bezeichnet somit ein spezifisches juristisches Regelwerk im Bereich der Außenwirtschaft.

Beispielsatz: Das Aussenwirtschaftsgesetz regelt die außenwirtschaftlichen Beziehungen und den internationalen Handel eines Landes.

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