Außenwirtschaftsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Au · ßen · wirt · schafts · ge · setz

Das Wort Au­ßen­wirt­schafts­ge­setz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Au­ßen­wirt­schafts­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Au­ßen­wirt­schafts­ge­setz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Außenwirtschaftsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Regelungen für den internationalen Handel sowie für ausländische Investitionen und die Export- und Importkontrollen festlegt. Es dient der Sicherstellung, dass wirtschaftliche Aktivitäten im Einklang mit den nationalen Interessen und den internationalen Verpflichtungen stehen. Die Grundform des Wortes ist „Außenwirtschaft“ und „Gesetz“. Das Wort setzt sich aus den Bestandteilen „Außenwirtschaft“ (wirtschaftliche Aktivitäten außerhalb eines Landes) und „Gesetz“ (eine verbindliche Regelung) zusammen. Es ist wichtig für die Gestaltung der Handelsbeziehungen und die Kontrolle von Geldflüssen zwischen Staaten.

Beispielsatz: Das Außenwirtschaftsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den internationalen Handel und die Außenwirtschaftsbeziehungen Deutschlands.

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